Sein Zweck ist es, für gesellschaftliche Probleme durch die direkte Einbindung der BürgerInnen bestmögliche politische Lösungen zu generieren. Dazu wird eine zeitgemäße Entscheidungsmethode angewandt, die die Intelligenz der Vielen nutzt – das Systemische Konsensieren.
Der BürgerInnen-Entscheid ermöglicht es damit, gerade auf komplexe gesellschaftliche Fragestellungen (z.B. Klimawandel, Migration) die bestmögliche politische Antwort zu finden – und so aus der bestehenden Passiv-Demokratie eine bunte, lebendige und wirksame Aktiv-Demokratie zu machen.
Ein BürgerInnen-Entscheid besteht aus drei Phasen:
1. Initiierung:
Eine noch festzulegende Anzahl an Bürger*innen reichen konkrete Frage und ersten Antwort-Vorschlag zu gesellschaflich relevantem Thema ein.
Beispiel Frage: Wie hoch soll der gesetzliche Mindestlohn sein (brutto)?
Beispiel erster Antwort-Vorschlag: 1.750 Euro.
Verwaltungsbehörden unterstützen Einreichende, prüfen die Einhaltung der Kriterien und veröffentlichen den neuen Bürger*innen-Entscheid im Internet und über Medien.
2. Diskurs:
Alle Bürger*innen debattieren über die Frage und den ersten Antwort-Vorschlag. Eine noch festzulegende Anzahl an Bürger*innen reichen weitere Antwort-Vorschläge ein:
Beispiele: 1.300 Euro, 1.500 Euro und 2.000 Euro.
Passiv-Antwort-Vorschlag kommt hinzu: kein gesetzlicher Mindestlohn, bei Kollektivvertrag mind. 1.500 Euro
Verwaltungsbehörden und Einreichende erstellen einen Abstimmungsprospekt mit Details zur Fragestellung sowie allen Antwort-Vorschlägen, v.a. zu den Auswirkungen.
3. Abstimmung:
Verwaltungsbehörden senden Abstimmungsprospekt an alle Haushalte.
Beispiel: Wie hoch soll der gesetzliche Mindestlohn sein (brutto)?
Bitte bewerten Sie die folgenden Antwort-Vorschläge: a) 1.300 Euro b) 1.500 Euro c) 1.750 Euro d) 2.000 Euro e) kein gesetzlicher Mindestlohn, bei Kollektivvertrag mind. 1.500 Euro
Alle Bürger*innen geben auf einem Stimmzettel zu jedem einzelnen Antwort-Vorschlag ihren Widerstand an (= Methode Systemisches Konsensieren) Verwaltungsbehörden werten Ergebnisse aus und veröffentlichen die Ergebnisse im Internet und über Medien.
* Die Vorschläge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. Menschenrechts-Konformität, keine Diskriminierung von benachteiligten Minderheiten, keine Abschaffung der Demokratie). Die Fragestellung muss offen, klar und nicht-suggestiv formuliert sein. Die Behörden unterstützen die Einreichenden in Hinblick auf leicht verständliche Sprache und Vergleichbarkeit der Antwort-Vorschläge.
Und dann?
Der Antwort-Vorschlag, der den geringsten Widerstand ausgelöst hat, wird verbindlich umgesetzt.
Die zuständigen Gremien auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene müssen diesen Antwort-Vorschlag unter Einbeziehung der Einreichenden binnen eines Jahres umsetzen (z.B. durch Erlass oder Abänderung von Gesetzen).
Auswirkungen
Die Einführung der BürgerInnen-Entscheide wird die politischen Debatten im Land zunächst anheizen, da es die bestehende Politik in den vergangenen Jahren verabsäumt hat, Antworten auf die großen Zukunftsfragen zu finden („Reformstau“).
Doch anstatt zu polarisieren werden diese Debatten dank des „Systemischen Konsensierens“ die bestmöglichen Lösungen hervorbringen, die die Intelligenz der vielen zustande bringt. Die Inhalte werden im Mittelpunkt stehen, nicht die Spaltung der Gesellschaft durch das polarisierende Schüren von Emotionen.
Politische Entscheidungen gegen den Willen der Menschen im Land werden nicht mehr möglich sein. Sobald sie getroffen werden, werden sie von den Menschen auch schon wieder rückgängig gemacht werden. Die Macht wird sich dadurch verschieben – weg von den bestehenden Netzwerken, hin zu allen BürgerInnen des Landes.
Sobald der Reformstau abgebaut ist, werden sich stabile politische Verhältnisse einstellen. Repräsentative und direkte Demokratie werden sich ergänzen: Die BürgerInnen ziehen bei Fragen, die ihnen wichtig sind, die Entscheidung an sich, während ein Großteil weiterhin von den gewählten RepräsentantInnen entschieden wird. Dadurch steigt die Zufriedenheit der Menschen und das Vertrauen in das politische System.
Kontaktperson: Christian Kozina
Aktiv-Gruppe: Koordination
E-Mail: konvente@aktiv-demokratie.at