Steirische Volksrechte: Was können wir tun?
Aktiv-Demokratie hat das steiermärkische Volksrechtegesetz studiert und in einfach verständliche Form gebracht. Ergebnis: Was machbar ist, ist zahnlos - was zahnlos ist, ist machbar.

Kennen Sie das steiermärkische Volksrechtegesetz? Ich kannte es bis vor Kurzem nicht. Ich hatte keine Ahnung, was ich als Bürger tun kann und was nicht. Also las ich mir die 39 Seiten Gesetzestext durch. Nachdem mich das eher ver­wirrte als aufklärte, begann ich, die einzelnen Teile zusammenzufassen und in eine nach­vollzieh­bare Struktur zu bringen. Letz­ten Endes entstand daraus das ein Doku­ment, das ich hiermit der Allgemein­heit zur Verfügung stelle.

Auf 20 Seiten sind alle Instrumente beschrieben, die uns Bürger*innen in der Steiermark zur Verfügung stehen, um politische Entscheidungen zu beeinflussen – sowohl auf Landesebene (Abschnitt A) als auch auf Gemeindeebene (Abschnitt B). Aus­gangspunkt bei jedem Instrument ist die Frage, wofür wir es einsetzen können. Danach folgen eine genauere Beschreibung („Was heißt das?“), eine Definition des Zwecks („Was bringt das?“), die Auflistung der Berechtigten („Wer darf das?“), eine Prozess-Beschreibung („Wie geht das?“) sowie Bewertungen der Freiheit der Themenwahl, der Durchführbarkeit und der Wirksamkeit. Die Wirksamkeit ist auch maßgebend für die Reihenfolge der Kapitel.

Ich habe mich bemüht, einen guten Mittelweg zwischen korrekten gesetzlichen Formulie­rungen und einer alltagstauglichen Sprache zu finden. Dadurch kann es zu Unschärfen kom­men. Wer eines der Instrumente anwenden will, sollte deshalb auf jeden Fall auch den Ge­setzes­text lesen – nur was dort steht, hat auch rechtliche Gültigkeit.

Ich wünsche alles Gute für die Initiierung von Volksabstimmungen, Volksbegehren, Initiati­ven, Volksbefragungen und Gemeindeversammlungen sowie für Petitionen, Stellungnah­men, Beschwerden und Auskunfts-Anfragen!

Christian Kozina, Autor

Zusammenfassung zum Download:
Volksrechte Steiermark Zusammenfassung

Link zum Original-Gesetzestext:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000542