Kennen Sie das steiermärkische Volksrechtegesetz? Ich kannte es bis vor Kurzem nicht. Ich hatte keine Ahnung, was ich als Bürger tun kann und was nicht. Also las ich mir die 39 Seiten Gesetzestext durch. Nachdem mich das eher verwirrte als aufklärte, begann ich, die einzelnen Teile zusammenzufassen und in eine nachvollziehbare Struktur zu bringen. Letzten Endes entstand daraus das ein Dokument, das ich hiermit der Allgemeinheit zur Verfügung stelle.
Auf 20 Seiten sind alle Instrumente beschrieben, die uns Bürger*innen in der Steiermark zur Verfügung stehen, um politische Entscheidungen zu beeinflussen – sowohl auf Landesebene (Abschnitt A) als auch auf Gemeindeebene (Abschnitt B). Ausgangspunkt bei jedem Instrument ist die Frage, wofür wir es einsetzen können. Danach folgen eine genauere Beschreibung („Was heißt das?“), eine Definition des Zwecks („Was bringt das?“), die Auflistung der Berechtigten („Wer darf das?“), eine Prozess-Beschreibung („Wie geht das?“) sowie Bewertungen der Freiheit der Themenwahl, der Durchführbarkeit und der Wirksamkeit. Die Wirksamkeit ist auch maßgebend für die Reihenfolge der Kapitel.
Ich habe mich bemüht, einen guten Mittelweg zwischen korrekten gesetzlichen Formulierungen und einer alltagstauglichen Sprache zu finden. Dadurch kann es zu Unschärfen kommen. Wer eines der Instrumente anwenden will, sollte deshalb auf jeden Fall auch den Gesetzestext lesen – nur was dort steht, hat auch rechtliche Gültigkeit.
Ich wünsche alles Gute für die Initiierung von Volksabstimmungen, Volksbegehren, Initiativen, Volksbefragungen und Gemeindeversammlungen sowie für Petitionen, Stellungnahmen, Beschwerden und Auskunfts-Anfragen!
Christian Kozina, Autor
Zusammenfassung zum Download:
Volksrechte Steiermark Zusammenfassung
Link zum Original-Gesetzestext:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000542